29.09.2017

FIDLEG/FINIG: Mögliche Auswirkungen

Die finanzmarktrechtlichen Neuerungen im FIDLEG und im FINIG betreffen insbesondere die externen Vermögensverwalter von Vorsorgevermögen inklusive Anlagestiftungen. Die Vorsorgeeinrichtungen und Anlagestiftungen sind demgegenüber direkt nicht betroffen. Sie haben jedoch gewisse Möglichkeiten, durch Opting-out oder Opting-in das Kundensegment zu wechseln, dem sie von Gesetzes wegen unterstehen. Sodann geniessen sie einen erhöhten Kundenschutz und, so das Ziel der Gesetzgebung, können professionellere und qualitativ bessere externe Vermögensverwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.

Handlungsbedarf

Seitens der Vorsorgeeinrichtungen und Anlagestiftungen sind die externen Vermögensverwaltungsmandate zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Auch eine Neueinschätzung der Vor-und Nachteile der internen gegenüber der externen Vermögensverwaltung ist mitunter sinnvoll.

Direkter Handlungsbedarf besteht dagegen für externe Vermögensverwalter sowie für Anlageberater.

Detailliertere Ausführungen entnehmen Sie dem beigefügten Artikel in der Schweizer Personalvorsorge 09-17. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.